Kita-Elternbeiträge müssen voll erstattet werden

Der CDU-Ortsverband Rastatt-Stadt begrüßt die Ankündigung der Stadtverwaltung, bei einer Verlängerung des Lockdowns über den 21. Februar hinaus für den Monat März keine Kita-Elternbeiträge einzuziehen und die weiteren Forderungen auszusetzen. „Für eine Betreuungsleistung, die nicht erbracht wird, kann auch keine Rechnung gestellt werden“, betont Vorsitzender Jürgen Wahl. 

 

Vor diesem Hintergrund sei allerdings nicht nachvollziehbar, dass die Stadtverwaltung für Januar und Februar Kita-Elternbeiträge in voller Höhe erhoben habe, obwohl die Kitas seit dem 16. Dezember vergangenen Jahres geschlossen sind und nur einen Notbetrieb für berufstätige Eltern mit Präsenzpflicht am Arbeitsplatz oder im Homeoffice aufrechterhalten. 

 

„Wir appellieren daher an die Stadtverwaltung, die leistungsfrei berechneten Kita-Gebühren für Januar und Februar in vollem Umfang zurückzuerstatten“, so Wahl. In dieser Frage muss nach Meinung des CDU-Ortsverbands Rastatt-Stadt auch nicht der Gemeinderat einbezogen werden. „Nach unserer Einschätzung ist dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung“, verdeutlicht der Vorsitzende. Die zuständigen Stellen im Rathaus könnten daher die Rückzahlung ohne einen Gremienbeschluss veranlassen. Eltern seien in dieser schwierigen Zeit ohnehin besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Rückerstattung sollte deshalb auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob sich das Land daran finanziell beteiligt. (10.02.21)

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