Kommentar Prof. Dr. Helmut Keller

Klinikum Rastatt

Nach jahrelangen konfliktreichen Diskussionen und einem komplexen Entscheidungsprozess

sprachen sich die politisch Verantwortlichen für ein generationsübergreifendes Projekt eines Neubaus eines zentralen Klinikums für unsere Region Mittelbaden aus.

Das Vorgehen war mit der Krankenhausplanung des Landes abgestimmt; die

Zuordnung der modernen Leistungsgruppen war weitgehend erfolgt.

Endlich waren bei allen Beteiligten Zuversicht und Ruhe eingekehrt.

 

Wie mit einem Donnerschlag wurde das Projekt vor wenigen Wochen infrage gestellt.

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur „Stabilisierung der Beitragssätze in

der gesetzlichen Krankenversicherung“ trat die Kostendiskussion übermächtig in den Vordergrund.

Steigende Gesundheitsausgaben sind in unterschiedlichem Ausmaß ein Phänomen in allen industrialisierten Gesellschaften. Die Ursache ist nicht, wie vielfach leichtfertig angenommen, allein ein unwirtschaftlicher und zu großzügiger Umgang mit den Ressourcen des Gesundheitswesens ,sondern ein immens kostenintensiver, medizinisch, wissenschaftlicher Fortschritt und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur mit zunehmender Alterung der Gesellschaft mit zunehmendem medizinischem Bedarf.

Aktuell liegt ein weiterer Gesetzentwurf zur „Stabilisierung der Beitragssätze in

der gesetzlichen Krankenversicherung“ vor.

Er soll steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen

und alle Beteiligten des Gesundheitswesens – Patienten, Ärzte, Kliniken und andere

Leistungserbringer – stärker zur Kostenbegrenzung verpflichten und ist erheblichen Einschnitten.

Dieser Gesetzentwurf löst bundesweit große Bedenken aus.

 

Insbesondere für den Raum Mittelbaden droht jedoch eine „gefährliche Nebenwirkung“.

Das Gesetz gefährdet möglicherweise ungewollt das auf Jahrzehnte angelegte Projekt des Zentralklinikums in unserer Region.

Für viele Krankenhäuser ,wie auch für das Klinikum Mittelbaden bedeutet dies, dass

ein bereits hohes Defizit im zweistelligen Millionenbereich auf ein nicht mehr

finanzierbares Ausmaß ansteigt.

Das Defizit entsteht einerseits durch Betriebskosten, die wegen der gesetzlich

verordneten reduzierten Einnahmen im DRG-System nicht mehr gedeckt werden,

andererseits durch langjährig aufgelaufene steigende Instandhaltungskosten, etwa im

Brandschutz, die das Klinikum besonders belasten.

 

Ungerechterweise treffen diese Zwangsmaßnahmen unsere Region Mittelbaden, in

der man den Vorgaben der Krankenhausstrukturreform der vergangenen Jahre in besonderem

Maße nachgekommen ist.

Insgesamt wurden zumindest vier Krankenhäuser geschlossen und die Zahl der akuten

Krankenhausbetten aus dem Jahre 2004 von 1138 Planbetten auf heute 623 reduziert.

Das geplante Zentralkrankenhaus würde mit 660 Betten dem Bedarf entsprechen.

Die angedachte weitere Bettenreduktion würde dieses Krankenhaus in den

Größenbereich jener Häuser bringen, die gerade wegen ihrer unzureichenden

organisatorischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geschlossen wurden.

Nicht ernst zu nehmende Stimmen stellen ohnehin die Notwendigkeit eines

Zentralkrankenhauses für die Region Mittelbaden infrage.

 

Der benachbarte Ortenaukreis realisiert derweil zügig ein neues Krankenhaus in Achern

mit 200 Betten sowie ein Zentralklinikum in Offenburg mit angedachten 700 Betten.

 

Die kommunalpolitische Arbeit darf sich nicht nur darauf beschränken, das weit

fortgeschrittene und gut durchdachte Projekt unseres zentralen Klinikums –

geplant für viele Generationen – zurückzufahren.

 

Stattdessen müssen Lösungsansätze mit bundesweiter Bedeutung diskutiert werden.

Die Kliniken müssen in dieser kurzfristigen, nicht zu verantwortenden wirtschaftlichen

Notlage finanziell gestützt werden, etwa durch einen Transformationsfonds.

Investitionskosten und insbesondere Instandhaltungskosten für Gebäude und Technik

liegen in der Verantwortung der Bundesländer und können nicht aus den Betriebskosten

finanziert werden.

Die laufenden Kosten der Krankenhäuser werden aus den Beiträgen der

Krankenversicherung bezahlt und müssen durch ein gerechtes Entgeltsystem gedeckt werden.

 

Der Stadtverband der CDU RASTATT spricht sich entschieden für die Fortführung des Projekts eines leistungsfähigen zentralen Klinikums für unsere Region aus.

 

Prof. Dr. Helmut Keller

Nach jahrelangen konfliktreichen Diskussionen und einem komplexen Entscheidungsprozess

sprachen sich die politisch Verantwortlichen für ein generationsübergreifendes Projekt eines Neubaus eines zentralen Klinikums für unsere Region Mittelbaden aus.

Das Vorgehen war mit der Krankenhausplanung des Landes abgestimmt; die

Zuordnung der modernen Leistungsgruppen war weitgehend erfolgt.

Endlich waren bei allen Beteiligten Zuversicht und Ruhe eingekehrt.

 

Wie mit einem Donnerschlag wurde das Projekt vor wenigen Wochen infrage gestellt.

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur „Stabilisierung der Beitragssätze in

der gesetzlichen Krankenversicherung“ trat die Kostendiskussion übermächtig in den Vordergrund.

Steigende Gesundheitsausgaben sind in unterschiedlichem Ausmaß ein Phänomen in allen industrialisierten Gesellschaften. Die Ursache ist nicht, wie vielfach leichtfertig angenommen, allein ein unwirtschaftlicher und zu großzügiger Umgang mit den Ressourcen des Gesundheitswesens ,sondern ein immens kostenintensiver, medizinisch, wissenschaftlicher Fortschritt und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur mit zunehmender Alterung der Gesellschaft mit zunehmendem medizinischem Bedarf.

Aktuell liegt ein weiterer Gesetzentwurf zur „Stabilisierung der Beitragssätze in

der gesetzlichen Krankenversicherung“ vor.

Er soll steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen

und alle Beteiligten des Gesundheitswesens – Patienten, Ärzte, Kliniken und andere

Leistungserbringer – stärker zur Kostenbegrenzung verpflichten und ist erheblichen Einschnitten.

Dieser Gesetzentwurf löst bundesweit große Bedenken aus.

 

Insbesondere für den Raum Mittelbaden droht jedoch eine „gefährliche Nebenwirkung“.

Das Gesetz gefährdet möglicherweise ungewollt das auf Jahrzehnte angelegte Projekt des Zentralklinikums in unserer Region.

Für viele Krankenhäuser ,wie auch für das Klinikum Mittelbaden bedeutet dies, dass

ein bereits hohes Defizit im zweistelligen Millionenbereich auf ein nicht mehr

finanzierbares Ausmaß ansteigt.

Das Defizit entsteht einerseits durch Betriebskosten, die wegen der gesetzlich

verordneten reduzierten Einnahmen im DRG-System nicht mehr gedeckt werden,

andererseits durch langjährig aufgelaufene steigende Instandhaltungskosten, etwa im

Brandschutz, die das Klinikum besonders belasten.

 

Ungerechterweise treffen diese Zwangsmaßnahmen unsere Region Mittelbaden, in

der man den Vorgaben der Krankenhausstrukturreform der vergangenen Jahre in besonderem

Maße nachgekommen ist.

Insgesamt wurden zumindest vier Krankenhäuser geschlossen und die Zahl der akuten

Krankenhausbetten aus dem Jahre 2004 von 1138 Planbetten auf heute 623 reduziert.

Das geplante Zentralkrankenhaus würde mit 660 Betten dem Bedarf entsprechen.

Die angedachte weitere Bettenreduktion würde dieses Krankenhaus in den

Größenbereich jener Häuser bringen, die gerade wegen ihrer unzureichenden

organisatorischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geschlossen wurden.

Nicht ernst zu nehmende Stimmen stellen ohnehin die Notwendigkeit eines

Zentralkrankenhauses für die Region Mittelbaden infrage.

 

Der benachbarte Ortenaukreis realisiert derweil zügig ein neues Krankenhaus in Achern

mit 200 Betten sowie ein Zentralklinikum in Offenburg mit angedachten 700 Betten.

 

Die kommunalpolitische Arbeit darf sich nicht nur darauf beschränken, das weit

fortgeschrittene und gut durchdachte Projekt unseres zentralen Klinikums –

geplant für viele Generationen – zurückzufahren.

Stattdessen müssen Lösungsansätze mit bundesweiter Bedeutung diskutiert werden.

Die Kliniken müssen in dieser kurzfristigen, nicht zu verantwortenden wirtschaftlichen

Notlage finanziell gestützt werden, etwa durch einen Transformationsfonds.

Investitionskosten und insbesondere Instandhaltungskosten für Gebäude und Technik

liegen in der Verantwortung der Bundesländer und können nicht aus den Betriebskosten

finanziert werden.

Die laufenden Kosten der Krankenhäuser werden aus den Beiträgen der

Krankenversicherung bezahlt und müssen durch ein gerechtes Entgeltsystem gedeckt werden.

Der Stadtverband der CDU RASTATT spricht sich entschieden für die Fortführung des Projekts eines leistungsfähigen zentralen Klinikums für unsere Region aus.

Prof. Dr. Helmut Keller